Pflegekonzept

"Ganzheitlichkeit" in der Pflege, das ist der Grundsatz nach dem sich unsere Pflegeangebote richten. Die Struktur unseres neuen Alten- und Pflegeheimes ist nach dem Prinzip der Wohnpflege ausgerichtet. Das heißt, es gibt keinen speziellen Pflegebereich, sondern die Räumlichkeiten sind so ausgestattet das der wohnliche Charakter überwiegt. Speziell gestaltete Wohn- und Aufenthaltsbereiche unterstreichen dieses Konzept.

Um den individullen Bedürfnissen der Bewohner zu begegnen, wurden bei der Planung 68% Einzelzimmer vorgesehen.

Für unsere verwirrten Heimbewohner werden je nach Anzahl spezielle Tagesgruppen gebildet in denen gezielte und mit den behandelnden Ärzten abgestimmte Therapien und Beschäftigungen durchgeführt werden. Ziel dabei ist, die eigene Wahrnehmung zu fördern und möglichst lange eigene Bedürfnisse zu entwickeln und zu befriedigen.

Eine der wichtigsten Bedingungen für das Wohlfühlen im Heim ist eine wohnliche und bewohnerbezogene Atmosphäre, die in den einzelnen Wohnbereichen geschaffen worden ist. Bei der Ausgestaltung werden im Rahmen der Beschäftigungsangebote die Heimbewohner mit in die Gestaltung der Wohnbereiche einbezogen.

Alle Bewohnerzimmer sind modern und entsprechend den pflegerischen Grundsätzen und Erfordernissen ausgestattet.

In unserer Einrichtung wird die Pflege und Betreuung durch freundliches gut ausgebildetes Personal vorgenommen. Mehr als 50% der im Pflegebereich tätigen Mitarbeiter sind examinierte Altenpflegerinnen/Krankenschwestern und entspricht somit den derzeitigen Anforderungen an die Heimpersonalverordnung. Die Pflege wird, nach speziellen "Pflegestandards" vorgenommen. So werden in der "AG Pflege- und Qualitätsstandards" innerhalb der Einrichtungen des Caritasverbandes der Diözese Görlitz, einrichtungsbezogene Pflegestandards mit erfahrenen Pflegekräften entwickelt.

Zur weiteren Sicherung einer hohen Qualität beteiligt sich die Einrichtung kontinuierlich seit 1997 an einem extern durchgeführten Qualitätsmanagement. Mit den Pflegekassen werden Qualitäts- und Leistungsvereinbarungen getroffen, die regelmäßig an die gesetzlichen Erfordernisse und pflegerischen Bedürfnisse der Bewohner angepasst werden.